Die Aktion

Einführung zum Bayerischen Versammlungsgesetz

Es gab einmal ein Grundgesetz, das uns gewisse Freiheiten gab, z. B.

Art. 8 [Versammlungsfreiheit]
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder
Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

ABER:

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.


Nun, in Bayern gehen die Uhren wie gewöhnlich anders, und man kann sagen, dass das Bayerische Versammlungsgesetz u. A. für Versammlungen unter freiem Himmel sogar ziemlich beschränkt ist.


Das Bayerische Versammlungsgesetz vom 22. Juli 2008 besagt, das eine Versammlung eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung ist.

Ja genau... zwei Personen.

Das heißt: Wenn ich mich mit meinem Nachbarn vor der Haustür an der Straße treffe, und wir diskutieren z. B. über den Bundeswehreinsatz in Afghanistan, so ist dieses schon eine Erörterung.

Wenn dann auch noch Fußgänger an uns vorbeiziehen, stehenbleiben und mitbekommen über was wir sprechen, entspricht das schon der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung.

Diese Art der Versammlung ist nach dem Versammlungsgesetz bereits anmeldepflichtig, es sei denn, es handelt sich um eine sogenannte Spontanversammlung.

Um zu verstehen, um was es sich bei diesem Gesetz handelt, und welche Unterschiedlichen Versammlungen es gibt und welche Auflagen zu beachten sind empfehle ich, das ihr euch mal das Gesetz durchließt. Hier der Link

Entstehung der Spaßfabrik

Nachdem das Bayerische Versammlungsgesetz verstanden und auseinander genommen wurde, hat eine Gruppe von 10 rechtschaffenden Bürgern dieses Freistaates beschlossen, jeder für sich, ordnungsgemäß 1Veranstaltung mit je zwei Teilnehmer in der selben Straße, am selben Tag allerdings zeitversetzt um jeweils 1 Minute anzuzeigen. Dauer jeweils 10 Minuten
Das ganze sieht so aus:
Datum: 29.01.2010
Ort: München, Wendl-Dittrich-Str. 26, 28, 30...usw.
Zeit: Beginn 20:00 Ende 20:10. Zweite Veranstaltung Beginn: 20:01 Ende 20:11...usw.
Aufbau Beginn: 19:59 Abbau Ende: 20:11...
Versammlungsthema: Z. B. Kundgebung gegen das Bayerische Versammlungsgesetz.

Das Prozedere

Die Anmeldung ist sehr einfach. Man füllt ein Onlineformular aus, gibt ein paar persönliche Daten an und setzt ein paar Kreuze bei den Punkten die man vor hat. Z. B. Redebeiträge oder Musikdarbietungen... Man kann auch angeben, ob Flugblätter verteilt werden oder Transparente mitgeführt werden oder Fahnen usw..., auch der Aufbau einer Bühne kann mit angegeben werden. In unserem Beispiel wurde eine Bühne mit der Grundfläche von 0,12 qm und einer Höhe von 0,3 m angmeldet, was genau der Größe einer Bierkiste entspricht. Dann druckt man das ganze Formular aus und versendet es per Post oder FAX, und wartet ab.

Von der Abgabe bis zur Anzeigebestätigung

Für eine Versammlung in der Stadt München ist das Kreisverwaltungsreferat (KVR) zuständig. Zufälligerweise sind am gleichen Tag (14.01.10) plötzlich 10 Anmeldungen für Versammlungen in der selben Straße mit versetzter Hausnummer, am selben Tag, mit versetzter Uhrzeit und dem gleichem Thema beim KVR eingegangen.
Für die Bearbeitung von Veranstaltungen ist ein Verwaltungsinspektor (Beamter) zuständig.
Jeder kann sich vorstellen, dass dieser gute Mann plötzlich Stress bekommen hat. 10 Anmeldungen auf einmal schriftlich aufnehmen, die Leiter der Veranstaltung anrufen, das ganze an die Polizei und Ordnungsamt weiterleiten, auf deren Rückmeldung warten, Kopien anfertigen, eine Anzeigebestätigung ausfüllen und an den Veranstalter der Versammlung zurück senden.
Wie schon geschrieben; viel Arbeit.

Jetzt stellt euch mal vor, aus diesen 10 Anmeldungen werden plötzlich hunderte, und das fast täglich? Nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz haben wir nämlich das Recht dazu und wir wollen uns ja nach Recht und Gesetz verhalten.

Nach Abgabe der Anzeige muss man so ca. 8 Tage warten, bis man eine schriftliche Anzeigebestätigung vom KVR erhält.
Auf keinen Fall darf man zwischenzeitlich beim Verwaltungsinspektor anrufen, um sich nach dem Stand der Dinge zu erkundigen. Da hat er nämlich kein Verständnis für und faucht einen höchstens mit den Worten an: Sie bekommen Post. Nähere Auskunft bekommt man nicht mehr. (ist wohl der Streß)

Dieser Anzeigebestätigung ist ein Merkblatt mit Auszügen aus dem Bayerischen Versammlungsgesetz beigefügt. Es beinhaltet Themen wie: Waffenverbot, Uniformierungsverbot, Militanzverbot, Schutzwaffen und Vermummungsverbot...

Es wird aber auch wieder auf Rechte hingewiesen.
Sollten wir z. B. Luftballone steigen lassen, so ist vorher eine Flugverkehrskontrollfreigabe bei der "Deutsche Flugsicherungs GmbH" einzuholen.

Sollte die Versammlung kurzfristig doch abgemeldet werden, so kann man ausserhalb der Dienstzeiten vom KVR, das Polizeipräsidium München unter der Tel. Nr. 089 2910-0 verständigen.

Was bringt diese Aktion ?

Die erste Aktion mit 10 Veranstaltungen war eine Lehrstunde um zu sehen, wie solche Versammlungen angemeldet und behandelt werden.

Ziel sollte es sein, das im gesamten Freistaat Bayern massenhaft Veranstaltungen angemeldet werden, um dieses Versammlungsgesetz der Lächerlichkeit auszusetzen, es zu ändern oder ganz aufzuheben.
Wir hoffen auf Nachahmung!!!

Ausserdem gibt es schon eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht die eingereicht worden ist mit dem Ziel, dieses Versammlungsgesetz nach dem Grundgesetz, Art 8 als unvereinbar und nichtig zu erkennen.

Welche Versammlungsarten gibt es, und wie bauen wir die aus

Zunächst einmal die Ortsfeste Versammlung unter freiem Himmel:
D. h. eine Versammlung an einem festen Ort.
Antrag für München Stadt hier ... Für München Land hier
(für München Land ist der Landkreis München zuständig und hat eigene Formulare)
Denkbar wäre, dass sich viele Versammlungen bilden, mit jeweils zwei Teilnehmern.
Da im Versammlungsgesetz nicht beschrieben ist, wie lange eine Veranstaltung zu dauer hat, könnte man die Länge der Veranstaltung auf 2 Minuten reduzieren.

Dann gibt es noch eine "sich fortbewegende Versammlung unter freiem Himmel"
D. h. eine Zwei- Teilnehmerversammlung die sich von Punkt A nach Pubkt B bewegt.
Antrag für München Stadt hier ... Für München Land hier
Als Idee könnte man sich vorstellen, Schweigemärsche zu veranstalten.
Konkret: Zwei Teilnehmer marschieren Von Strasse A nach Straße B, Länge vielleicht 200 Meter, Dauer ca. 2 Minuten, und keiner redet ein Wort.

Besonders viel Spass machen die überörtlichen Versammlungen
Art. 24 des BayVersG besagt, dass bei überörtlichen Versammlungen die Kreisverwaltungsbehörde, bei der die Versammlung angemeldet wurde, sofort alle weiteren Kreisverwaltungsbehörden, die Regierung, sowie das Staatsministerium des Innern unterrichtet.

Dieses bedeutet: wenn ich eine "sich fortbewegende Versammlung" an der Kreisgrenze Rosenheim anmelde, die sich über die Grenze zum Kreis Mühldorf hinaus bewegt, oder besser noch gleichzeitig zum Kreis Traunstein, (drei Kreise gleichzeitig) bekommt unser Innenminister Joachim Herrmann weiche Knie.

Stellt euch mal diesen wahnsinnigen Verwaltungsaufwand vor.
Hier sollte ein Fussmarsch von 10 Minuten genügen.

Interessant sind auch die Spontanversammlungen
Art. 13 Abs. 4 BayVersG
Die Anzeigepflicht entfällt, wenn sich die Versammlung aus einem unmittelbaren Anlass ungeplant und ohne Veranstalter entwickelt. (Spontanversammlung)

Beispiel:
An einem Bahnhof stehen 200 Menschen um von A nach B zu fahren, jemand holt sein Megaphon heraus und fordert zu einer Spontanveranstaltung auf. Thema: Lasst uns Spaß haben.
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